Allgemeine Information
Seit 01.01.2020 benötigen alle Versicherten der Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) präoperatives ein diaetologisches Gutachten sowie eine Beratung durch eine DiaetologIn. Dieses wird österreichweit einheitlich nach einem Qualitätsstandard durchgeführt und darf nur von zertifizierten DiaetologInnen durchgeführt werden.